Stand: 01. März 2023
Auftragnehmer: goeke.digital, Göke Frerichs, Kirchstr. 7, 61462 Königstein i. Ts.
Kunden: Unternehmer, Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne dieser AGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers gegenüber seinen Kunden. Dazu gehören insbesondere strategische Digitalberatung, Smart-Digital-Creative-Leistungen, Workshops, Sprints, Retainer, Webseiten- und Shopprojekte, SEO, SEA, Content-Erstellung, Conversion-Optimierung, Tracking, Reporting, Automatisierung, KI-gestützte Workflows sowie damit verbundene technische und konzeptionelle Leistungen.
1.1.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, einem Projektauftrag, einer Auftragsbestätigung, einem Statement of Work, einem Lasten- oder Pflichtenheft, einem Retainer-Vertrag oder einer sonstigen Individualvereinbarung in Textform.
1.1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.1.4 Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor. Leistungsbeschreibungen, Angebote, Projektpläne, Freigaben und schriftlich bestätigte E-Mail-Absprachen gehen diesen AGB insoweit vor, wie sie dieselbe Regelungsmaterie konkreter oder abweichend regeln.
1.1.5 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern oder Privatpersonen. Gibt ein Kunde dennoch eine Bestellung als Verbraucher ab oder verschweigt seine Verbrauchereigenschaft, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten.
1.2.1 Der Auftragnehmer erbringt je nach Vereinbarung Dienst- oder Werkleistungen. Beratungen, Strategiearbeit, Workshops, Analysen, Sparrings, Kampagnenbetreuung, SEO-, SEA-, Content-, Retainer- und Optimierungsleistungen sind grundsätzlich Dienstleistungen, sofern kein konkreter werkvertraglicher Erfolg ausdrücklich vereinbart wurde.
1.2.2 Werkleistungen liegen insbesondere vor, wenn ein bestimmtes, abnahmefähiges Arbeitsergebnis geschuldet wird, zum Beispiel eine Website, Landingpage, technische Implementierung, ein Konzeptpapier, ein Auditdokument, eine Kampagnenstruktur, ein Template, eine Automatisierung oder ein sonstiges konkret beschriebenes Werk.
1.2.3 Aussagen zu Zielen, Potenzialen, Hypothesen, Benchmarks, Prognosen, Wachstumschancen, Rankings, Leads, Umsätzen, Conversion Rates, ROAS, CPA, Sichtbarkeit, AI-Visibility, AEO/GEO-Ergebnissen oder sonstigen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen stellen keine Garantie dar, sofern ein bestimmter Erfolg nicht ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurde.
1.2.4 Der Auftragnehmer schuldet keine Rechts-, Steuer-, Finanz-, Medizin- oder Anlageberatung. Rechtliche Prüfungen, insbesondere zu Impressum, Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Heilmittelwerberecht, Berufsrecht, Barrierefreiheit, Verbraucherrecht, Preisangabenrecht, KI-Verordnung oder sonstigen spezialgesetzlichen Anforderungen, sind nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich als Koordination mit hierfür qualifizierten Dritten vereinbart werden.
1.2.5 Der Auftragnehmer kann strategische Hinweise zu rechtlich relevanten Themen geben, soweit diese aus Marketingsicht erforderlich sind. Solche Hinweise ersetzen keine Prüfung durch Rechtsanwälte, Datenschutzbeauftragte, Steuerberater oder sonstige fachlich zuständige Stellen.
1.3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot annimmt, eine Auftragsbestätigung erhält, eine Bestellung auslöst, eine Zahlung leistet oder der Auftragnehmer mit Zustimmung des Kunden mit der Leistung beginnt.
1.3.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Annahme eines Auftrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn der Auftrag nicht zur Positionierung, Kapazität, fachlichen Ausrichtung oder Risikobewertung des Auftragnehmers passt.
1.3.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und Freigaben sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail, Projektmanagementsystem oder dokumentierter Freigabe.
1.4.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte, Ansprechpartner, Zugänge, Freigaben, Materialien, Logos, Corporate-Design-Vorgaben, Rechtstexte, Produktinformationen, Trackingdaten, Businessdaten und sonstigen Ressourcen vollständig, korrekt, rechtzeitig und in geeigneter Form bereit.
1.4.2 Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit und Nutzbarkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und Daten verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Texte, Bilder, Videos, Audio, Logos, Marken, Produktangaben, Preisangaben, Leistungsversprechen, Kundendaten, Gesundheitsdaten, technische Datenblätter, Claims, Testimonials und Fallstudien.
1.4.3 Der Kunde sichert zu, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Inhalten, Daten, Anweisungen oder Materialien beruhen.
1.4.4 Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Freigaben, Rückmeldungen und Entscheidungen dieses Ansprechpartners gelten als verbindlich.
1.4.5 Verzögerungen, Mehraufwand, Qualitätsminderungen oder Terminverschiebungen, die durch unvollständige, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, hierdurch entstehenden Mehraufwand nach dem vereinbarten oder üblichen Stundensatz abzurechnen.
1.4.6 Liefert der Kunde Inhalte nicht rechtzeitig, kann der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen mit Platzhaltern, Annahmen, Stockmaterial, KI-gestützten Entwürfen, marktüblichen Hypothesen oder vorhandenen Daten weiterarbeiten. Der Kunde bleibt verpflichtet, diese Entwürfe vor Veröffentlichung fachlich und rechtlich zu prüfen und freizugeben.
1.5.1 Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich per E-Mail, Videokonferenz, Telefon, Projektmanagementsystem oder sonstigen vereinbarten Kanälen. Messenger-Kommunikation kann unterstützend genutzt werden, ersetzt aber keine strukturierte Projektfreigabe, sofern der Auftragnehmer dies verlangt.
1.5.2 Projekttermine und Zeitpläne sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Termine verschieben sich angemessen, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten nicht erfüllt oder wenn Dritte, Plattformen, Provider, Werbenetzwerke oder Softwareanbieter Verzögerungen verursachen.
1.5.3 Freigaben des Kunden können in Textform, per Klickfreigabe, Projektmanagementsystem, E-Mail oder durch Veröffentlichung beziehungsweise produktive Nutzung erfolgen. Eine Veröffentlichung oder Nutzung eines Arbeitsergebnisses gilt als Freigabe und Abnahme, soweit eine Abnahme erforderlich ist.
1.5.4 Korrekturwünsche sind konkret, gebündelt und nachvollziehbar mitzuteilen. Allgemeine Aussagen wie „gefällt mir nicht“, „bitte moderner“ oder „bitte besser“ begründen ohne konkrete Mängelbenennung keinen Anspruch auf kostenfreie Mehrarbeit.
1.6.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer, Freelancer, technische Dienstleister, Plattformen, Softwareanbieter, Hostinganbieter, KI-Tools, Analysewerkzeuge, Automatisierungsdienste, Designer, Entwickler, Texter, Fotografen oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
1.6.2 Der Auftragnehmer bleibt Vertragspartner des Kunden, sofern keine abweichende Direktbeauftragung zwischen Kunde und Drittem erfolgt.
1.6.3 Drittanbieterleistungen, Software, Plattformen, Lizenzen, Hosting, Domains, Werbebudgets, Stockmaterial, Fonts, Plugins, KI-Tools, Schnittstellen, APIs, Zahlungsanbieter, Newsletterdienste, CRM-Systeme und sonstige Fremdkosten sind nicht in der Vergütung des Auftragnehmers enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich enthalten sind.
1.6.4 Für Verfügbarkeit, Preisänderungen, Funktionsänderungen, Sperrungen, Richtlinienänderungen, API-Änderungen, Account-Maßnahmen, Datenverluste oder technische Störungen von Drittanbietern haftet der Auftragnehmer nicht, soweit diese nicht durch den Auftragnehmer zu vertreten sind.
1.7.1 Der Kunde ist grundsätzlich Inhaber der für sein Unternehmen genutzten Konten, Domains, Hostingpakete, Werbekonten, Analytics-Konten, Social-Media-Konten, Newsletterkonten, CRM-Systeme und sonstigen Plattformzugänge, sofern nichts anderes vereinbart ist.
1.7.2 Der Kunde hat Zugangsdaten sicher zu verwahren, Mehrfaktor-Authentifizierung zu ermöglichen und dem Auftragnehmer nur die für die Leistung erforderlichen Rechte einzuräumen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Zugänge nach Ende der Zusammenarbeit anzupassen, zu entziehen oder zu rotieren.
1.7.3 Der Auftragnehmer darf keine Passwörter im Klartext entgegennehmen oder speichern, sofern sichere Alternativen praktikabel sind. Werden Passwörter dennoch vom Kunden übermittelt, geschieht dies auf Risiko des Kunden, soweit der Auftragnehmer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
1.7.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die aus unsicheren Passwörtern, fehlender Mehrfaktor-Authentifizierung, kompromittierten Kundensystemen, veralteter Software, fehlenden Updates, fehlenden Backups oder unzureichenden Sicherheitsprozessen des Kunden resultieren.
1.8.1 Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
1.8.2 Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit er über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet. Dies gilt insbesondere für Kundendaten, Lead-Daten, Trackingdaten, Newsletterdaten, CRM-Daten, Bewerberdaten, Gesundheitsdaten, Beschäftigtendaten und sonstige personenbezogene Daten.
1.8.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, erforderliche Rechtsgrundlagen, Einwilligungen, Informationspflichten, Datenschutzhinweise, Cookie- und Consent-Prozesse, Verträge mit Drittanbietern, Löschkonzepte und interne Datenschutzprozesse bereitzustellen beziehungsweise rechtlich prüfen zu lassen.
1.8.4 Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs technisch und organisatorisch bei datenschutzbezogenen Anforderungen. Eine rechtliche Bewertung der Datenschutzkonformität ist nicht geschuldet.
1.8.5 Sollen besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO, Beschäftigtendaten, Gesundheitsdaten, Bewerberdaten oder sonstige besonders sensible Daten verarbeitet werden, hat der Kunde dies vorab ausdrücklich mitzuteilen. Der Auftragnehmer kann die Verarbeitung solcher Daten ablehnen oder von zusätzlichen Vereinbarungen, Sicherheitsmaßnahmen und Prüfungen abhängig machen.
1.8.6 Bei Nutzung von Drittanbietern außerhalb der EU oder des EWR ist der Kunde für die datenschutzrechtliche Bewertung und Freigabe verantwortlich, sofern der Kunde diese Anbieter vorgibt oder deren Einsatz freigibt. Der Auftragnehmer wird erkennbare Risiken nach Möglichkeit ansprechen, schuldet aber keine Rechtsprüfung.
1.9.1 Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die Vertragsdurchführung zu verwenden.
1.9.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Strategien, Kundendaten, Projektunterlagen, Zugangsdaten, interne Zahlen, technische Informationen, Konzepte, unveröffentlichte Inhalte, Preise, Angebote, Roadmaps und sonstige nicht öffentlich bekannte Informationen.
1.9.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
1.9.4 Die Vertraulichkeitspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über das Vertragsende hinaus.
2.1.1 Der Auftragnehmer bietet unter goeke.digital strategische, kreative und digitale Leistungen nach der Smart-Digital-Creative-Ausrichtung an. Dazu gehören Analyse, Strategie, Konzeption, Umsetzung, Automatisierung, Optimierung, Reporting und Sparring.
2.1.2 Die SDC-Methode kann insbesondere aus Strategiephase, Design- und Umsetzungsphase sowie Conversion- und Optimierungsphase bestehen. Die genaue Zusammensetzung richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag.
2.1.3 Soweit der Auftragnehmer Empfehlungen, Roadmaps, Hypothesen, Prioritäten, Maßnahmenpläne, Audits oder Konzepte erstellt, beruhen diese auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen, den verfügbaren Daten, professioneller Erfahrung und einer Bewertung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
2.1.4 Strategische Empfehlungen sind Entscheidungsgrundlagen. Die wirtschaftliche, organisatorische und rechtliche Entscheidung über Umsetzung, Budget, Priorisierung und Risiko trägt der Kunde.
2.2.1 SDC Discovery Sprints, Strategietage, Workshops, Audits und ähnliche Formate dienen der Analyse, Strukturierung, Priorisierung und Entwicklung digitaler Maßnahmen. Sie können online, vor Ort oder hybrid stattfinden.
2.2.2 Der konkrete Output wird im Angebot definiert. Mögliche Ergebnisse sind Analyseprotokolle, Prioritätenlisten, Roadmaps, Maßnahmenpläne, Funnel-Skizzen, SEO-/SEA-Einschätzungen, Content-Empfehlungen, Tool-Architekturen, Automatisierungsansätze oder Entscheidungsunterlagen.
2.2.3 Ein Sprint oder Strategietag schuldet keine vollständige Umsetzung, kein fertiges System und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
2.2.4 Vorbereitungsmaterialien, Fragebögen, Zugangsdaten, Datenexporte, Analytics-Zugänge und sonstige Informationen sind vom Kunden rechtzeitig bereitzustellen. Erfolgt dies nicht, darf der Auftragnehmer mit Annahmen, vorhandenen Informationen oder reduzierter Tiefe arbeiten.
2.2.5 Terminverschiebungen durch den Kunden sind bis 14 Kalendertage vor dem Termin kostenfrei möglich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei späterer Absage oder Verschiebung kann der Auftragnehmer angemessene Ausfallkosten verlangen. Bereits entstandene Vorbereitungs-, Reise-, Buchungs- oder Fremdkosten sind in jedem Fall zu erstatten.
2.3.1 Beratungs-, Sparrings-, externe CMO- und KI-Manager-Leistungen sind Dienstleistungen. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Beratung, Analyse, Priorisierung und Begleitung, jedoch keinen bestimmten Markterfolg, Umsatz, Leadbestand, Ranking, Effizienzgewinn oder sonstigen wirtschaftlichen Erfolg.
2.3.2 Der Auftragnehmer kann Handlungsempfehlungen, Entscheidungsgrundlagen, Prozessvorschläge, Tool-Empfehlungen, organisatorische Maßnahmen, Kommunikationsstrategien oder Umsetzungspläne entwickeln. Die finale Entscheidung und Verantwortung für Umsetzung und betriebliche Auswirkungen verbleibt beim Kunden.
2.3.3 Werden Entscheidungen auf Ebene der Geschäftsführung, Strategie, Personal, Budget, Technologie, Datenschutz, Compliance oder Organisation vorbereitet, handelt der Auftragnehmer als fachlicher Sparringspartner. Eine Organstellung, Geschäftsführung, Prokura, Rechtsvertretung oder Compliance-Garantie wird dadurch nicht begründet.
2.4.1 Retainer-Verträge dienen der laufenden strategischen, operativen oder technischen Unterstützung. Inhalt, Kontingent, Taktung, Laufzeit, Kündigungsfrist, Prioritäten und Reporting ergeben sich aus der Individualvereinbarung.
2.4.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Retainer monatlich im Voraus zu vergüten. Nicht genutzte Zeit- oder Leistungskontingente verfallen am Monatsende, sofern keine Übertragung ausdrücklich vereinbart wurde.
2.4.3 Retainer begründen keine permanente Rufbereitschaft, keine 24/7-Verfügbarkeit, keine garantierten Reaktionszeiten und keine Verpflichtung zur Bearbeitung außerhalb üblicher Geschäftszeiten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
2.4.4 Prioritäten innerhalb eines Retainers werden nach fachlicher Einschätzung des Auftragnehmers und in Abstimmung mit dem Kunden gesetzt. Ändert der Kunde Prioritäten, Termine oder Anforderungen, kann sich die Bearbeitung anderer Aufgaben verschieben.
2.4.5 Zusätzliche Leistungen außerhalb des vereinbarten Retainers werden gesondert nach Aufwand oder Angebot berechnet.
2.5.1 Workshops, Schulungen und Enablement-Leistungen dienen der Wissensvermittlung, Strukturierung, Befähigung und gemeinsamen Erarbeitung von Lösungen. Ein bestimmter Lern-, Umsetzungs- oder Geschäftserfolg des Kunden wird nicht geschuldet.
2.5.2 Aufzeichnungen, Präsentationen, Arbeitsblätter, Templates, Prompts, Checklisten, SOPs und sonstige Unterlagen dürfen nur für eigene interne Zwecke des Kunden genutzt werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
2.5.3 Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Schulung Dritter, Nutzung für eigene kommerzielle Produkte oder Verwendung als Grundlage für konkurrierende Angebote ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.
3.1.1 Gegenstand von Webseiten-, Landingpage- und Shopprojekten ist die Entwicklung, Erweiterung oder Optimierung digitaler Auftritte nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung.
3.1.2 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Umsetzung agil. Der Kunde kann während des Projekts Wünsche äußern, soweit diese vom vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Erweiterungen, neue Funktionen, zusätzliche Seiten, zusätzliche Templates, Sonderlogiken, Integrationen und nicht vereinbarte Anpassungen sind gesondert zu vergüten.
3.1.3 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Quellcode, Rohdateien, Entwicklungsdokumentationen, interne Arbeitsdateien, Prompt-Verläufe, Entwürfe, Zwischenstände, Systemarchitekturen oder sonstige Arbeitsgrundlagen herauszugeben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
3.1.4 Soweit nicht anders vereinbart, werden Webseiten für die jeweils aktuellen Versionen von Chrome, Safari, Firefox und Edge optimiert. Pixelgenaue Übereinstimmung auf allen Geräten, Betriebssystemen, Browsern und Bildschirmgrößen wird nicht geschuldet.
3.1.5 Barrierefreiheit nach BFSG, WCAG oder sonstigen Standards wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Gleiches gilt für Performance-Zielwerte, Core Web Vitals, besondere Sicherheitszertifizierungen, Penetrationstests, Lasttests oder technische Dokumentationen.
3.1.6 Nach Abnahme ist der Kunde für Betrieb, Pflege, Updates, Backups, Sicherheit, Inhalte und rechtliche Aktualität verantwortlich, sofern kein Wartungs- oder Betriebsvertrag vereinbart wurde.
3.2.1 Hosting-, Domain-, E-Mail- und Serverleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Der Auftragnehmer kann hierbei beratend, vermittelnd, administrierend oder technisch unterstützend tätig werden.
3.2.2 Soweit Verträge mit Hostern, Domainregistraren, E-Mail-Anbietern oder sonstigen Infrastrukturprovidern auf den Namen des Kunden laufen, ist der Kunde alleiniger Vertragspartner dieser Anbieter und für deren Kosten, Vertragsbedingungen, Verlängerungen und Kündigungen verantwortlich.
3.2.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Datenverluste, Zustellprobleme, Blacklisting, Sicherheitsvorfälle, Sperrungen oder Leistungsstörungen von Providern, sofern diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
3.3.1 Wartung und Pflege werden nur geschuldet, wenn ein entsprechender Wartungsvertrag vereinbart wurde. Der Umfang ergibt sich aus der Individualvereinbarung.
3.3.2 Wartung kann insbesondere Updates, technische Kontrolle, Backup-Kontrolle, Sicherheitsmaßnahmen, kleinere Fehlerkorrekturen, Monitoring, Plugin-Prüfungen oder Systempflege umfassen.
3.3.3 Wartung umfasst nicht automatisch neue Funktionen, Designänderungen, inhaltliche Pflege, SEO-Arbeit, Tracking-Anpassungen, rechtliche Aktualisierung von Impressum und Datenschutzerklärung, Barrierefreiheitsprüfungen, Malware-Bereinigung, Wiederherstellung nach Hacking, Performance-Optimierung oder Notfall-Support, sofern dies nicht vereinbart ist.
3.3.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden, Dritter oder Provider, durch veraltete Software, fehlende Updates, unsichere Zugangsdaten, inkompatible Plugins, externe Schnittstellen oder Malware entstehen, soweit der Auftragnehmer diese Umstände nicht zu vertreten hat.
3.4.1 Der Auftragnehmer kann Automatisierungen, Schnittstellen, Workflows, CRM-Prozesse, Lead-Routing-Systeme, E-Mail-Automationen, Reporting-Systeme, KI-gestützte Assistenzsysteme, Chatbots, Voice Agents oder sonstige digitale Prozesssysteme konzipieren, implementieren oder optimieren.
3.4.2 Automatisierungen sind vor produktiver Nutzung durch den Kunden zu prüfen und freizugeben. Der Kunde ist verpflichtet, Testdaten, Testfälle, Grenzfälle, Fallback-Prozesse und fachliche Prüfkriterien bereitzustellen.
3.4.3 Der Auftragnehmer schuldet keine fehlerfreie Funktion unter allen denkbaren Umständen, insbesondere nicht bei API-Änderungen, Anbieterfehlern, Rate Limits, Datenqualitätsproblemen, fehlerhaften Eingaben, unvorhersehbaren Nutzeraktionen oder Änderungen an Drittplattformen.
3.4.4 Bei automatisierten Prozessen mit Außenwirkung, etwa Kundenkommunikation, Bewerberkommunikation, Terminbuchung, Angebotsversand, Lead-Scoring, Zahlungsprozessen oder Veröffentlichung von Inhalten, bleibt der Kunde für fachliche, rechtliche und organisatorische Kontrolle verantwortlich.
3.4.5 Der Auftragnehmer kann den Einsatz automatisierter Prozesse ablehnen oder von zusätzlichen Freigaben, Testphasen, Sicherheitsmaßnahmen, Monitoring, menschlicher Kontrolle oder rechtlicher Prüfung abhängig machen, wenn erhöhte Risiken bestehen.
3.5.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung KI-Systeme, Sprachmodelle, Bildgeneratoren, Video-Tools, Audio-Tools, Recherche-Tools, Coding-Assistenten, Automatisierungsagenten, Klassifikatoren, Analysewerkzeuge oder ähnliche Technologien einzusetzen.
3.5.2 KI-Systeme können insbesondere für Recherche, Strukturierung, Ideenentwicklung, Textentwürfe, Bildentwürfe, Codeentwürfe, Datenanalyse, Klassifikation, Zusammenfassung, Prozessdesign, Variantenbildung, Qualitätssicherung, Testing oder Automatisierung genutzt werden.
3.5.3 Der Auftragnehmer wird KI-Ergebnisse im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs fachlich plausibilisieren und bei Bedarf redaktionell, strategisch oder technisch bearbeiten. Eine vollständige Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit, Freiheit von Rechten Dritter, faktische Fehlerfreiheit, technische Fehlerfreiheit oder regulatorische Konformität von KI-Ausgaben wird nicht übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
3.5.4 Der Kunde ist verpflichtet, KI-gestützte Arbeitsergebnisse vor Veröffentlichung, produktiver Nutzung oder Weitergabe fachlich, rechtlich und organisatorisch zu prüfen und freizugeben. Dies gilt insbesondere für Produktangaben, medizinische Inhalte, rechtliche Inhalte, Finanzinhalte, technische Spezifikationen, personenbezogene Inhalte, Claims, Testimonials und wettbewerbsrelevante Aussagen.
3.5.5 Gibt der Kunde vertrauliche Informationen, personenbezogene Daten, Betriebsgeheimnisse, Kundendaten oder sonstige sensible Informationen zur Verarbeitung vor, ist er für die Zulässigkeit dieser Verarbeitung verantwortlich. Der Auftragnehmer wird solche Daten nur im Rahmen der vereinbarten Zwecke verwenden.
3.5.6 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Prompts, Systemanweisungen, interne Workflows, Modellkonfigurationen, Zwischenergebnisse, Chain-of-Thought, interne Prüfnotizen oder sonstige Arbeitsgrundlagen offenzulegen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
3.5.7 Hochriskante KI-Anwendungen, automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung, Profiling, Beschäftigtenbewertung, Bewerberauswahl, Bonitätsbewertung, medizinische Bewertung, biometrische Anwendungen oder sonstige regulierte Einsatzbereiche werden nur nach gesonderter Vereinbarung, Risikoeinschätzung und rechtlicher Freigabe durch den Kunden umgesetzt.
3.5.8 Soweit gesetzliche Kennzeichnungs-, Transparenz-, Dokumentations- oder Informationspflichten für KI-generierte oder KI-unterstützte Inhalte bestehen, ist deren Einhaltung gemeinsame Aufgabe nach Maßgabe der jeweiligen Verantwortlichkeiten. Der Kunde ist für die Einhaltung branchenspezifischer und veröffentlichungsbezogener Pflichten verantwortlich, sofern er Inhalt, Zweck und Veröffentlichung freigibt.
3.6.1 Soweit Leistungen als MVP, Pilot, Test, Prototyp, Beta, Proof of Concept oder Experiment bezeichnet werden, schuldet der Auftragnehmer keine produktionsreife, dauerhafte oder vollständig skalierbare Lösung.
3.6.2 Derartige Leistungen dienen der Validierung von Hypothesen, Prozessen, technischen Möglichkeiten oder Marktchancen. Der produktive Einsatz erfolgt auf Risiko des Kunden, sofern nicht ausdrücklich eine produktionsreife Umsetzung vereinbart wurde.
3.6.3 Der Kunde ist verpflichtet, Pilot- und Testsysteme vor Außenwirkung, Veröffentlichung oder produktiver Nutzung angemessen zu prüfen, zu sichern und freizugeben.
4.1.1 Der Auftragnehmer erstellt nach Vereinbarung Texte, Webseitentexte, Blogartikel, Landingpage-Texte, Anzeigen, E-Mail-Sequenzen, Social-Media-Beiträge, Whitepaper, Konzepte, Präsentationen, Skripte, Prompts, SOPs, Checklisten, Fallstudien und sonstige Inhalte.
4.1.2 Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde zwei Korrekturschleifen für abnahmefähige Textleistungen. Darüberhinausgehende Änderungen, neue Informationen, Strategieänderungen, Tonalitätswechsel oder strukturelle Neuausrichtungen sind gesondert zu vergüten.
4.1.3 Der Kunde ist verpflichtet, fachliche Aussagen, Zahlen, Quellen, Produktangaben, rechtliche Aussagen, Branchenangaben, Testimonials, Claims und Veröffentlichungsrisiken vor Freigabe zu prüfen.
4.1.4 Gibt der Kunde Inhalte frei oder veröffentlicht er sie selbst, gilt dies als Abnahme.
4.2.1 Design-, Bild-, Video- und Audioleistungen werden nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung erbracht. Dazu können Layouts, Grafiken, Anzeigenmotive, Social Assets, Präsentationen, Mockups, KI-Bildentwürfe, Videoskripte, Avatar-Inhalte oder sonstige Medien gehören.
4.2.2 Der Kunde stellt sicher, dass bereitgestellte Personenbilder, Logos, Marken, Musik, Schriften, Templates, Corporate-Design-Unterlagen, Testimonials und sonstige Materialien rechtmäßig genutzt werden dürfen.
4.2.3 Stockmaterial, Fonts, Templates, Icons, Musik, Videofootage, KI-Tools und sonstige Drittlizenzen unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter. Der Kunde ist verpflichtet, diese Bedingungen einzuhalten, soweit die Lizenzen auf ihn übertragen oder für seine Nutzung bereitgestellt werden.
4.2.4 Eine Bearbeitung offener Dateien, Reinzeichnungen, Quellmaterialien, Rohdaten, Figma-Dateien, PSD-Dateien, Projektdateien oder sonstiger editierbarer Arbeitsdateien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4.3.1 Soweit der Auftragnehmer digitale Produkte, Templates, Prompts, Playbooks, SOPs, Checklisten, Kurse, Webinaraufzeichnungen oder sonstige digitale Ressourcen bereitstellt, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene interne geschäftliche Zwecke.
4.3.2 Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Vermietung, Veräußerung, Nutzung in eigenen Produkten, Nutzung für Schulungen Dritter, Nutzung in Konkurrenzangeboten oder Nutzung als White-Label-Grundlage ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.
4.3.3 Digitale Produkte sind allgemeine Arbeitshilfen. Sie ersetzen keine individuelle Beratung, keine rechtliche Prüfung und keine fachliche Prüfung des konkreten Einzelfalls.
4.3.4 Bei digitalen Produkten kann der Auftragnehmer technische Schutzmaßnahmen, Wasserzeichen, Lizenzvermerke oder Zugriffsbeschränkungen einsetzen.
4.4.1 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen werden erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt.
4.4.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke.
4.4.3 Ausschließliche Nutzungsrechte, Bearbeitungsrechte, Weitergaberechte, Quellcode-Rechte, Rohdatenrechte, White-Label-Rechte, Resale-Rechte oder Rechte zur Nutzung in eigenen Produkten werden nur eingeräumt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4.4.4 Vor vollständiger Zahlung ist die Nutzung der Arbeitsergebnisse nur widerruflich gestattet. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer die weitere Nutzung untersagen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
4.4.5 Vorbestehende Methoden, Frameworks, Templates, Prompts, SOPs, Codebausteine, Libraries, Know-how, Systeme, Prozessmodelle, Checklisten und Arbeitsweisen des Auftragnehmers verbleiben beim Auftragnehmer. Der Kunde erhält hieran nur die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
4.5.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Abschluss oder Veröffentlichung eines Projekts mit der Geschäftsbeziehung und den Arbeitsergebnissen in angemessener Weise als Referenz zu werben, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Kunden entgegenstehen.
4.5.2 Der Auftragnehmer darf Name, Logo, Projektbeschreibung, Screenshots, Leistungsumfang und öffentlich sichtbare Ergebnisse als Referenz verwenden, sofern der Kunde dem nicht aus sachlichem Grund widerspricht.
4.5.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Footer, Impressum oder Quellcode erstellter Webseiten in angemessener Form auf sich hinzuweisen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.1.1 Der Auftragnehmer bietet Leistungen zur Suchmaschinenoptimierung, lokalen Sichtbarkeit, Google-Business-Profile-Optimierung, Content-Optimierung, technischer SEO, GEO, AEO, AI-Visibility, semantischer Optimierung und sonstigen Sichtbarkeitsmaßnahmen an.
5.1.2 SEO-, GEO- und AEO-Leistungen sind Dienstleistungen. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen, jedoch keine bestimmten Rankings, Snippets, AI-Zitationen, Indexierungen, Besucherzahlen, Leads oder Umsätze.
5.1.3 Suchmaschinen, KI-Systeme, Antwortmaschinen, Plattformen und Verzeichnisse ändern Algorithmen, Richtlinien, Darstellungen und Ausspielungen eigenständig. Der Auftragnehmer haftet nicht für solche Änderungen und deren Auswirkungen.
5.1.4 Der Kunde ist für fachliche Richtigkeit, rechtliche Zulässigkeit und branchenspezifische Zulässigkeit der Inhalte verantwortlich, die im Rahmen von SEO-, GEO- oder AEO-Maßnahmen veröffentlicht oder freigegeben werden.
5.2.1 Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden bei Konzeption, Einrichtung, Optimierung, Betreuung und Auswertung von Werbekampagnen, insbesondere Google Ads, Microsoft Ads, Meta Ads, LinkedIn Ads oder sonstigen Werbeplattformen.
5.2.2 Paid-Ads-Leistungen sind Dienstleistungen. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere bestimmte Leads, Umsätze, Kosten pro Lead, Kosten pro Klick, Conversion Rates, ROAS oder Freigaben durch Plattformen, wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich zugesichert wurde.
5.2.3 Werbebudgets, Plattformkosten, Klickkosten, Toolkosten, Agenturkontogebühren, Zahlungsanbietergebühren und sonstige Fremdkosten sind nicht in der Vergütung des Auftragnehmers enthalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.2.4 Der Kunde ist für rechtliche Zulässigkeit, fachliche Richtigkeit, Markenrechte, Wettbewerbsrecht, berufsrechtliche Vorgaben, Werberichtlinien, Preisangaben, Produktversprechen und Claims der beworbenen Angebote verantwortlich.
5.2.5 Der Auftragnehmer kann Kampagnen, Anzeigen, Keywords oder Zielgruppen ablehnen, pausieren oder anpassen, wenn erkennbare rechtliche, technische, ethische, reputative oder plattformbezogene Risiken bestehen.
5.3.1 Der Auftragnehmer kann Tracking-, Analytics-, Tag-Management-, Conversion-Tracking-, UTM-, Server-Side-Tracking-, Dashboard- und Reporting-Lösungen konzipieren oder implementieren.
5.3.2 Der Auftragnehmer schuldet keine rechtliche Prüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Tracking, Consent, Cookies, Pixeln, Server-Side-Tracking, CRM-Abgleich, Offline-Conversions oder ähnlichen Verfahren, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
5.3.3 Der Kunde ist verantwortlich für Einwilligungsmechanismen, Datenschutzhinweise, Rechtsgrundlagen, Consent-Texte, Auftragsverarbeitungsverträge, gemeinsame Verantwortlichkeit, Anbieterprüfung und Löschfristen.
5.3.4 Trackingdaten können durch Browser, Consent-Verhalten, Adblocker, Plattformänderungen, Datenschutzfunktionen, Attributionsmodelle, Sampling, Schnittstellenfehler oder technische Umstände unvollständig oder ungenau sein. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für vollständige oder exakt messbare Daten.
5.4.1 Reportings und Dashboards dienen der Auswertung und Entscheidungsunterstützung. Sie beruhen auf verfügbaren Datenquellen und deren Qualität.
5.4.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für fehlerhafte Auswertungen, die auf unvollständigen, fehlerhaften, verspäteten oder geänderten Datenquellen beruhen, sofern der Auftragnehmer diese Umstände nicht zu vertreten hat.
5.4.3 Historische Daten, Prognosen, Trends und Hochrechnungen sind keine Garantie für zukünftige Ergebnisse.
5.5.1 Der Auftragnehmer kann den Kunden bei E-Mail-Marketing, Newsletter-Systemen, CRM-Prozessen, Lead-Magneten, Funnel-Logik, Automationen, Segmentierung und Follow-up-Prozessen unterstützen.
5.5.2 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit von Empfängerlisten, Einwilligungen, Double-Opt-in-Prozessen, Impressumsangaben, Abmeldelinks, Datenschutzhinweisen, Nachweispflichten und werberechtlichen Anforderungen verantwortlich.
5.5.3 Zustellbarkeit, Öffnungsraten, Klicks, Leads, Antworten und Umsätze hängen von zahlreichen Faktoren ab und werden nicht garantiert.
6.1.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Individualvereinbarung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuer anfällt.
6.1.2 Soweit keine Pauschale vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand auf Basis der vereinbarten Stundensätze, Tagessätze oder sonstigen Vergütungssätze.
6.1.3 Der Auftragnehmer kann angemessene Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen verlangen. Bei größeren Projekten können Meilensteinzahlungen vereinbart oder vom Auftragnehmer festgelegt werden.
6.1.4 Fremdkosten, Reisekosten, Spesen, Stockmaterial, Lizenzen, Tools, Software, Hosting, Domains, Werbebudgets, Druckkosten, Versandkosten und sonstige Auslagen sind zusätzlich zu erstatten, sofern sie nicht ausdrücklich in der Vergütung enthalten sind.
6.1.5 Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
6.2.1 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten, Projekte zu pausieren, Zugänge zu sperren oder Veröffentlichungen zurückzustellen.
6.2.2 Gesetzliche Verzugszinsen, Mahnkosten und weitergehende Verzugsschäden bleiben vorbehalten.
6.2.3 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen.
6.3.1 Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Seiten, Funktionen, Korrekturschleifen, Meetings, Strategiewechsel, neue Zielgruppen, zusätzliche Kampagnen, technische Sonderfälle, neue Tools, zusätzliche Integrationen, Datenbereinigung und nachträgliche Strukturänderungen.
6.3.2 Der Auftragnehmer wird den Kunden nach Möglichkeit darauf hinweisen, wenn Anforderungen voraussichtlich zu Mehraufwand führen. Unterbleibt ein solcher Hinweis, bleibt der Vergütungsanspruch für objektiv zusätzlich beauftragte oder erforderliche Leistungen unberührt, sofern der Mehraufwand für den Kunden erkennbar war oder von ihm veranlasst wurde.
6.4.1 Soweit Werkleistungen vereinbart wurden, fordert der Auftragnehmer den Kunden nach Fertigstellung zur Abnahme auf.
6.4.2 Der Kunde hat das Werk innerhalb von 14 Kalendertagen ab Abnahmeaufforderung zu prüfen. Äußert sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht oder verweigert er die Abnahme nicht wegen konkret benannter wesentlicher Mängel, gilt das Werk als abgenommen.
6.4.3 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Der Auftragnehmer ist berechtigt, unwesentliche Mängel im Rahmen der Nacherfüllung zu beseitigen.
6.4.4 Nutzt oder veröffentlicht der Kunde das Werk produktiv, gilt dies als Abnahme.
6.5.1 Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit diese AGB nichts Abweichendes regeln.
6.5.2 Der Kunde hat Mängel unverzüglich, konkret und nachvollziehbar mitzuteilen. Die bloße Mitteilung allgemeiner Unzufriedenheit ist keine Mängelanzeige.
6.5.3 Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer kann insbesondere korrigieren, nachbessern, Workarounds bereitstellen oder eine alternative gleichwertige Lösung schaffen.
6.5.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Diese Verkürzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei gesetzlich zwingender Haftung.
6.6.1 Laufzeiten und Kündigungsfristen ergeben sich aus der jeweiligen Individualvereinbarung. Fehlt eine Regelung, können laufende Dienstleistungs- und Retainer-Verträge mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
6.6.2 Projektverträge über Werkleistungen können nach den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen, reservierte Kapazitäten, Fremdkosten und entstandene Aufwendungen sind zu vergüten beziehungsweise zu erstatten.
6.6.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegender Pflichtverletzung, Zahlungsverzug, verweigerter Mitwirkung, rechtswidrigen Projektinhalten, Missbrauch von Leistungen oder unzumutbarer Fortsetzung der Zusammenarbeit.
6.7.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
6.7.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.7.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
6.7.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reputationsschäden, Datenverluste, Plattform-Sperrungen, Werbekonto-Sperrungen, Rankingverluste, Ausfälle von Drittanbietern oder nicht erreichte wirtschaftliche Ziele, sofern keine zwingende Haftung besteht.
6.7.5 Für Datenverluste haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
6.7.6 Die Haftungsregelungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen, Subunternehmern und gesetzlichen Vertretern des Auftragnehmers.
6.8.1 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Kunden bereitgestellten, veranlassten oder freigegebenen Inhalten, Daten, Materialien, Keywords, Anzeigen, Aussagen, Produkten, Angeboten, Prozessen oder Rechtsverstößen beruhen.
6.8.2 Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten, soweit der Auftragnehmer den Anspruch nicht zu vertreten hat.
6.9.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse durch höhere Gewalt, Arbeitskampf, Krankheit, Stromausfälle, Internetausfälle, Ausfälle von Drittanbietern, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen, Plattformänderungen, API-Ausfälle oder sonstige Ereignisse außerhalb seines Einflussbereichs.
6.9.2 Leistungsfristen verlängern sich angemessen um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
6.10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
6.10.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
6.10.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, insbesondere bei Änderungen der Gesetzeslage, Rechtsprechung, Marktbedingungen, technischen Rahmenbedingungen, Leistungsangebote oder Unternehmensstrategie. Bestandskunden werden über Änderungen in Textform informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der mitgeteilten Frist, gelten die Änderungen als angenommen, sofern der Auftragnehmer auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
6.10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.